Eine Schule in Bookhorn 

Seit 1763 gibt es die Schulpflicht in Preußen
Das Generallandschulreglement in Preußen sieht für die Kinder auf dem Lande eine Schulpflicht vor, die in der Regel vom 5. bis 13./14. Lebensjahr dauern soll. Alle sollen „das nöthige vom Christenthum“ und „fertig Lesen und Schreiben“ lernen.
Es fehlte aber an Lehrkräften und Schulgebäuden. Darüber hinaus wurden die Kinder meist als Arbeitskräfte gebraucht. Dennoch gilt das Edikt, mit welchem der preußische König Friedrich Wilhelm I. am 28. September 1717 die Schulpflicht einführte, als Meilenstein. Der König versprach sich davon auch gute Untertanen.

Nun war der Soldatenkönig erklärtermaßen kein Freund der Gelehrsamkeit und hat selbst nicht einmal richtig schreiben gelernt. Aber Friedrich Wilhelm I. glaubt, dass die Schule für gute Christen und somit auch für gute Untertanen sorgen würde und verordnet daher in seinem General-Edikt vom 28. September 1717, „dass hinkünftig an denen Orten, wo Schulen sein, die Eltern bei nachdrücklicher Straffe gehalten sein sollen, ihre Kinder im Winter täglich und im Sommer, wann die Eltern die Kinder bei ihrer Wirtschaft benötigt sein, zum wenigsten ein- oder zweimal die Woche in die Schule zu schicken.“ Und zwar alle fünf- bis zwölfjährigen Kinder – Jungen wie Mädchen.

Die Bookhorner Schule wurde im Jahr 1911 gebaut und eingeweiht. Zunächst gab es einen Klassenraum. Nach dem 2. Weltkrieg wurde, wegen der gestiegenen Bevölkerungszahl, ein zweiter Klassenraum angebaut. In der Schule wurden bis 1970 Bookhorner Kinder unterrichtet.

Zu Beginn des Schulwesens im 18. Jahrhundert gab es ja noch keine ausgebildeten Lehrer. Und so versuchten ortsansässige Einwohner, meist Brinksitzer oder Heuerlinge, den Kindern etwas Schreiben und Lesen beizubringen. Das Schulgeld war so gering, dass die Schulhalter (so wurden die "Lehrer" damals genannt) ihren Lebensunterhalt mit Landwirtschaft bestreiten mussten.

Der erste Schulhalter in Bookhorn war Röbcke Heine (*19.11.1690  +20.04.1768). Ihm folgte sein Sohn Berend (*11.05.1740  +29.10.1778). Nachfolger von Berend Heine war Hinrich Jacob Havemann  (*12.04.1742  +05.12.1805).